Der Abschluss einer Unfallversicherung ist nicht nur die berufstätigen Personen zu empfehlen, sondern kann auch bereits für Schüler oder Kinder unter Umständen sinnvoll sein.

Der Sinn einer Unfallversicherung ist, finanzielle Auswirkungen, die ein Unfall zur Folge haben kann, abzufangen. Betrachtet man die Statistiken, so ereignen sich jedes Jahr etwa acht Millionen Unfälle nur in Deutschland und das entweder beim Sport, im Urlaub oder zu Hause.
Es gibt zwar die gesetzliche Unfallversicherung, doch diese schützt nur bei bestimmten Gegebenheiten. So ist ein Berufstätiger nur am Arbeitsplatz und auf den Wegen dahin und zurück abgesichert, d. h. nur wenn an diesen bestimmten Orten ein Unfall passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Passiert jedoch der Unfall beispielsweise in der Freizeit, geht man ohne eine private Unfallversicherung leer aus.
Auch ein Unfall bei Kindern kann für die Eltern große finanzielle Schwierigkeiten als Folgen haben, wenn keine Absicherung für das Kind gemacht wurde.
Was für Unfallversicherungen gibt es?
Unfallversicherungen werden in verschiedenen Arten von den Versicherungsunternehmen angeboten, beispielsweise in Form einer Insassen-Unfallversicherung im KFZ-Bereich oder einer Reise-Unfallversicherung für Urlaubsreisende. Für Kinder gibt es ebenfalls spezielle Unfallversicherungen, denn gerade bei Kindern ist ein Unfall schnell passiert.
Unfallversicherungen mit Sparfunktionen gibt es ebenfalls am Markt, sie werden als Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr bezeichnet. Wer jedoch denkt, er könne mit der Unfallversicherung Kapital ansparen, der ist im Irrglauben. Die Unfallversicherung erstattet nur die zusätzlichen Sparanteile zurück, die meist einer niedrigen Verzinsung unterliegen.
Kosten und Beiträge zu Unfallversicherungen
Die verschiedenen Unfallversicherungen, die am Markt angeboten werden, haben verschiedene Tarife und somit auch Preise. Generell leisten Unfallversicherungen in dem Moment, wenn ein Unfall passiert ist. Sie zahlen dem Versicherungsnehmer so genannte Übergangsleistungen. Es handelt sich hierbei um einen Vorschuss der Versicherung, bis die Ansprüche des Versicherungsnehmers geprüft sind.
Manche Unfallversicherungen bieten auch Kombinationen in Form einer Todesfallleistung an. Die Angehörigen des Versicherungsnehmers erhalten die vertraglich fest gelegte Summe, die für den Unfalltod des Versicherungsnehmers vereinbart wurden.
Zudem ist es möglich, je nach Anbieter, die Unfallversicherungen mit einer Unfallrente abzuschließen. Diese Unfallrente kann entweder in Form einer einmaligen Auszahlung erfolgen oder in Form einer Rentenzahlung, die jedoch meist erst ab einem Invaliditätsgrad von über 50 % gezahlt wird.